Von April bis Ende Oktober tritt der Kehrplan der Stadt Neusäß in Kraft. In insgesamt drei Blöcken kehren Mitarbeiter des Bauhofs mit den Kehrmaschinen alle Neusässer Ortsteile. Das bedeutet, dass jeder Stadtteil während drei feststehender Zeiträume bedient wird. Eine Ausnahme bildet der August. In diesem Monat sind Einzelmaßnahmen zum Kehren, je nach Bedarf, im gesamten Stadtgebiet vorgesehen. Darüber hinaus sind die Kehrmaschinen auch bereits vor April im Einsatz, um nach dem Winterdienst die Straßen von Splitt zu säubern.

Ziel des Kehrkonzeptes ist es, den Bürgern möglichst detaillierte Kehrtermine zu bieten. Außerdem wissen die Anwohner auf diese Weise rechtzeitig Bescheid, wann sie ihr Auto wegfahren müssen, damit die Kehrmaschine ungehindert alle Straßen befahren und säubern kann. So sind alle Bürger aufgefordert, ihre Autos während der Kehrzeiten von 07.00 bis 17.00 Uhr nicht auf der Straße zu parken.

Sonn- und Feiertage sind keine Kehrtage. Dazu gehört in der Regel auch der Samstag, an dem jedoch in bestimmten Fällen bei Bedarf die Kehrmaschine fahren kann.

Kehrplan in Kalenderform