Die Städte Augsburg, Gersthofen und Neusäß haben sich gem. § 166 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 205 Abs. 1 BauGB zu einem Planungsverband zusammengeschlossen. Dessen wesentliche Aufgaben liegen in der Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Güterverkehrszentrums sowie in der Vorbereitung und Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Güterverkehrszentrum Raum Augsburg". Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung der Erschließung nach §§ 123 BauGB und die Bodenordnung (Umlegung nach BauGB).
Verbandsmitglieder sind die Städte Augsburg, Gersthofen und Neusäß mit jeweils einem Anteil von einem Drittel.