Amt für öffentliche Ordnung
Das Amt für öffentliche Ordnung ist zuständig für Verwaltungsvorgänge im Rahmen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), die Durchführung von Wahlen, das Feuerwehrwesen und der Katastrophenschutz sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Zudem steht es in enger Zusammenarbeit mit dem Freiwilligen-Zentrum Neusäß und der Neusässer Tafel.
-
Amtsleiter