Amt für öffentliche Ordnung

Das Amt für öffentliche Ordnung ist zuständig für Verwaltungsvorgänge im Rahmen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG), die Durchführung von Wahlen, das Feuerwehrwesen und der Katastrophenschutz sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Zudem steht es in enger Zusammenarbeit mit dem Freiwilligen-Zentrum Neusäß und der Neusässer Tafel.

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Wo?
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen