Sozialverwaltung

Besonders in Notsituationen wie zum Beispiel bei plötzlicher Arbeitslosigkeit, den Beginn von Krankengeldbezug, einer Trennung oder angedrohter Zwangsräumung ist die Sozialverwaltung eine wichtige Anlaufstelle. In diesen Fällen wird in Beratungsgesprächen nach einer Lösung gesucht und überprüft, ob zum Beispiel ein Anspruch auf Wohngeld oder eine sonstige soziale Leistung besteht. Des Weiteren wird unterstützend bei der Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld, Befreiung von den Rundfunkgebühren und Schwerbehinderteneigenschaften mitgewirkt und zwischen dem Bürger und der Vielzahl von zuständigen Bewilligungsbehörden vermittelt.

Auch für die  Klärung des Rentenversicherungskontos sowie die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente, Altersrente oder Hinterbliebenenrente ist die Sozialverwaltung zuständig. Darüber hinaus können Versicherungsverläufe überprüft werden.

In diesem Sachgebiet ist die Gleichstellungsstelle integriert. Sie ist Anlaufstelle für alle in Neusäß lebenden Frauen und Männer, die Rat und Hilfe bei der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebotes benötigen oder Unterstützung bei der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf suchen.

Zur Sozialverwaltung gehört auch die Kindertagesstättenverwaltung. Darunter fällt die Betreuung der kirchlichen und freien Träger und die Verwaltung der eigenen Kindertageseinrichtungen, insbesondere die Bearbeitung der Betreuungsverträge mit Gebührenerhebung, die Erteilung von Gastkindanerkennungen und die Organisation der Kinderbetreuung in den Oster- und Sommerferien.

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Wo?
Rathaus
Hauptstraße 28
86356 Neusäß
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen