Beitragswesen

Neu-, An-, Aus- und Umbauten von Gebäuden oder Veränderungen der Grundstücksfläche können einen Kanalherstellungsbeitrag und einen Wasserversorgungsbeitrag auslösen.

Auch bei der erstmaligen Herstellung oder dem Ausbau von Straßen ist die Stadt Neusäß zur Erhebung von Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträgen verpflichtet.

Die Berechnung und Festsetzung dieser Beiträge erfolgt durch das Sachgebiet Beitragswesen.
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Wo?
Rathaus
Hauptstraße 28
86356 Neusäß
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen