Kasse
Die Stadtkasse wickelt den gesamten Zahlungsverkehr der Stadt Neusäß und ihrer Einrichtungen ab. Sie ist zuständig für die Verwaltung und Buchung der städtischen Einnahmen und Ausgaben und für die damit verbundenen Stundungs- und Erlassgesuche.
Die wichtigsten Aufgaben der Stadtkasse sind:
Bequem per Lastschrift
Sofern Sie einer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung unterliegen, können wir Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren anbieten, indem Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen:
Ihre Vorteile:
Bitte senden Sie das mit Ort, Datum und Unterschrift versehene Mandat per Post oder Fax an uns zurück. Das Lastschriftmandat hat Urkundencharakter und muss schriftlich mit Originalunterschrift vorliegen. Eine Erteilung per Telefon oder E-Mail ist somit nicht möglich.
Überweisungen
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
IBAN DE71 7205 0101 0000 2922 35 | BIC BYLADEM1AUG
Bitte geben Sie auf Überweisungen immer das im Bescheid oder der Kostenrechnung vorgegebene Kassenzeichen (PK-Nummer, Haushaltsstelle oder Buchungsnummer) und den Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können. Unklare Angaben führen zu fehlerhaften Buchungen oder zur Rücksendung des überwiesenen Betrages an das Konto des Absenders.
Scheckzahlung
Bitte geben Sie auch hier immer das Kassenzeichen an. Im Zusammenhang mit der Zahlung per Scheck möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadt Neusäß als entrichtet gilt. Das heißt wenn Sie uns einen Scheck für den Steuertermin am 15. eines Monats übersenden wollen, muss dieser spätestens am 12. eines Monats (nicht Sonntag) eingegangen sein. Verspätete Scheckzahlungen können Säumniszuschläge nach sich ziehen. Um diese unliebsamen Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung.
Persönlich
Beträge können auch in bar oder mit Scheckkarte direkt bei der Stadtkasse einbezahlt werden.
Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es auch, für die Begleichung offener Forderungen zu sorgen.
Mahnung
Bereits fällige Forderungen werden durch die Stadtkasse gemahnt. Mahnungen sind gebührenpflichtige Amtshandlungen. Mit Erstellung der Mahnung werden Mahngebühren festgesetzt, die 5,00 € betragen. Gleichzeitig werden Säumniszuschläge kraft Gesetzes fällig. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
Auseinandersetzungen und Ärger wegen der Berechnung von Gebühren und Säumniszuschlägen bei Zahlungsverzug können Sie vermeiden, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Sie ersparen sich nicht nur Kosten, sondern auch das Überwachen von Zahlungsterminen.
Vollstreckung
Wenn trotz Mahnung, Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu den Pflichten der Stadtkasse, die Zahlung zwangsweise beizutreiben.
Dafür kann die Stadtkasse - als Vollstreckungsbehörde der Stadt Neusäß - Vermögen und/oder Forderungen des Schuldners pfänden.
Da diese Eingriffe oft sehr unangenehm sind und empfindliche Folgen haben (zum Beispiel Abnahme der Eidesstattlichen Vermögensauskunft, Schufa-Eintrag usw.) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir finden mit Ihnen eine Lösung!
Die wichtigsten Aufgaben der Stadtkasse sind:
- Abwicklung des reibungslosen Zahlungsverkehrs (Auszahlungen und Einzahlungen)
- Mahnwesen
- Vollstreckung offener Forderungen
- Anmeldung, Überwachung und Abwicklung von Insolvenzverfahren
Bequem per Lastschrift
Sofern Sie einer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtung unterliegen, können wir Ihnen die Teilnahme am Lastschriftverfahren anbieten, indem Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen:
Ihre Vorteile:
- keine Versäumnis eines Zahlungstermins
- keine zusätzliche finanzielle Belastung für Mahngebühren, Säumniszuschläge und ähnliches
- keine Schreibarbeiten und laufender Portoaufwand
- kein Gang zu einer Zahlstelle und kein Anstehen am Schalter
- kein Bargeldumsatz und damit verbundene Verlustgefahr
- keine Buchungskosten
- keine
- Sie müssen nur dafür sorgen, dass zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ein entsprechendes Guthaben auf Ihrem Konto ist.
Bitte senden Sie das mit Ort, Datum und Unterschrift versehene Mandat per Post oder Fax an uns zurück. Das Lastschriftmandat hat Urkundencharakter und muss schriftlich mit Originalunterschrift vorliegen. Eine Erteilung per Telefon oder E-Mail ist somit nicht möglich.
Überweisungen
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
IBAN DE71 7205 0101 0000 2922 35 | BIC BYLADEM1AUG
Bitte geben Sie auf Überweisungen immer das im Bescheid oder der Kostenrechnung vorgegebene Kassenzeichen (PK-Nummer, Haushaltsstelle oder Buchungsnummer) und den Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung richtig zuordnen können. Unklare Angaben führen zu fehlerhaften Buchungen oder zur Rücksendung des überwiesenen Betrages an das Konto des Absenders.
Scheckzahlung
Bitte geben Sie auch hier immer das Kassenzeichen an. Im Zusammenhang mit der Zahlung per Scheck möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadt Neusäß als entrichtet gilt. Das heißt wenn Sie uns einen Scheck für den Steuertermin am 15. eines Monats übersenden wollen, muss dieser spätestens am 12. eines Monats (nicht Sonntag) eingegangen sein. Verspätete Scheckzahlungen können Säumniszuschläge nach sich ziehen. Um diese unliebsamen Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung.
Persönlich
Beträge können auch in bar oder mit Scheckkarte direkt bei der Stadtkasse einbezahlt werden.
Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es auch, für die Begleichung offener Forderungen zu sorgen.
Mahnung
Bereits fällige Forderungen werden durch die Stadtkasse gemahnt. Mahnungen sind gebührenpflichtige Amtshandlungen. Mit Erstellung der Mahnung werden Mahngebühren festgesetzt, die 5,00 € betragen. Gleichzeitig werden Säumniszuschläge kraft Gesetzes fällig. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
Auseinandersetzungen und Ärger wegen der Berechnung von Gebühren und Säumniszuschlägen bei Zahlungsverzug können Sie vermeiden, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Sie ersparen sich nicht nur Kosten, sondern auch das Überwachen von Zahlungsterminen.
Vollstreckung
Wenn trotz Mahnung, Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu den Pflichten der Stadtkasse, die Zahlung zwangsweise beizutreiben.
Dafür kann die Stadtkasse - als Vollstreckungsbehörde der Stadt Neusäß - Vermögen und/oder Forderungen des Schuldners pfänden.
Da diese Eingriffe oft sehr unangenehm sind und empfindliche Folgen haben (zum Beispiel Abnahme der Eidesstattlichen Vermögensauskunft, Schufa-Eintrag usw.) und zudem mit hohen Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir finden mit Ihnen eine Lösung!