Standesamt

Im Standesamt werden Personenstandsfälle beurkundet. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. Das Standesamt wirkt bei der Schließung von Ehen und der Begründung von Lebenspartnerschaften mit. Außerdem ist es zuständig für die Entgegennahme von Vaterschaftsanerkenntnissen, Kirchenaustrittserklärungen und die nachträgliche Beurkundung von Personenstandsfällen im Ausland.

In diesem Sachgebiet ist ebenfalls die Friedhofverwaltung integriert. Dort werden Grabnutzungsrechte verwaltet beziehungsweise zurückgenommen und Bestattungen abgewickelt.

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Wo?
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen