Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung plant den Haushalt der Stadt und schafft die Voraussetzung für einen geregelten Haushalt. Hierzu gehören insbesondere die Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans. Die Finanzverwaltung überwacht den Haushaltsvollzug und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sie stellt die Jahresrechnung auf und verwaltet die Kredite (Kreditaufnahmen, Schuldenverwaltung) und die gewährten Darlehen. Das kommunale Abgaberecht, die Aufstellung von Kostenrechnungen, Gebühren- und Entgeltkalkulationen und die Beantragung von Staatszuschüssen sind weitere Aufgabenbereiche.
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Amtsleiter