1. Änderung/Ergänzung Flächennutzungsplan „Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses“ im Stadtteil Täfertingen
Änderungsbeschluss

Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 25.10.2019 genehmigt, anschließend ausgefertigt und am 04.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Damit hat der neue Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß am 04.12.2019 Rechtskraft erlangt.

Die Genehmigung und damit der neue Flächennutzungsplan umfassen allerdings nicht die gewerbliche Baufläche östlich der Anschlussstelle an der BAB A 8. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens hat die Genehmigungsbehörde die Regierung von Schwaben beteiligt, die dazu keine positive Stellungnahme abgegeben hat. Zur Ausräumung dieses Genehmigungshindernisses wurde, auf der Grundlage der Festlegungen durch den Stadtrat Neusäß im Zuge des Feststellungsbeschlusses am 23.07.2019, diese Baufläche aus dem Antragsumfang heraus genommen.

Die Genehmigungsbehörde hat unter „Sonstige Hinweise“ im Genehmigungsbescheid auf die Verpflichtung hingewiesen, die Planung für die ausgenommenen Teile wieder aufzunehmen bzw. fortzuführen, damit schließlich auch um diese der Plan vervollständigt wird.
 
Der Stadtrat Neusäß hat aus diesen Gründen in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2019 beschlossen, den neuen Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß im Bereich östlich des Autobahnanschlusses im Stadtteil    Täfertingen zu ändern bzw. zu ergänzen. Die Änderung bzw. Ergänzung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes.
 
Die Flächennutzungsplanänderung bzw. -ergänzung umfasst das Gebiet südlich der Bundesautobahn A8, östlich der Autobahnauffahrt und umfasst in weiten Teilen der Kreisverkehr. Im Osten wird das Plangebiet durch den in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Feldweg begrenzt. Der konkrete Umgriff kann dem nachfolgend abgedruckten Lageplan entnommen werden.
 
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von gewerblichen Bauflächen. Die im gültigen Flächennutzungsplan nach § 5 Abs. 3 BauGB herausgenommene Teilfläche soll damit geändert bzw. ergänzt werden.
 
Die Flächennutzungsplanänderung erhält die laufende Nr. 1 und die Bezeichnung „Gewerbegebiet östlich des Autobahnanschlusses“.