2. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß im Bereich nördlich des Schulzentrums im Stadtteil Alt-Neusäß.
Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß im Bereich nördlich des Schulzentrums im Stadtteil Alt-Neusäß zu ändern. Die Flächennutzungsplanänderung umfasste zu diesem Zeitpunkt das Gebiet nordöstlich und südöstlich des Sedlweges, das Gebiet westlich des bestehenden Gewerbegebietes nördlich der Entlastungsstraße sowie Teile des Sondergebietes Thaler-Areal.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen mit Zweckbestimmung, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen sowie die Anbindung des bestehenden Gewerbegebietes an die Entlastungsstraße. Die Änderungen dienen dazu, jeweils akute Bedarfslagen und aktuelle Planungen abzubilden und zu lösen und eine moderate Entwicklung in diesem Bereich zuzulassen.
Die Flächennutzungsplanänderung erhielt die laufende Nr. 2 und die Bezeichnung „Nördlich des Schulzentrums“
Für die Gewerbliche Baufläche westlich des bestehenden Gewerbegebietes nördlich der Entlastungsstraße gibt es noch einen erheblichen Abstimmungs- und Untersuchungsbedarf. Die Planungen für die Fläche für den Gemeinbedarf, die Neuordnung der verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Nord sowie die Umstrukturierung des Sondergebietes Thaler sollen schnellstmöglich weiterverfolgt werden, deshalb hat der Stadtrat Neusäß in seiner Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in zwei Teilbereiche aufzuteilen.
Der erste Teilbereich umfasst die Teilräume 2.1, 2.2 und 2.3. Dieser Bereich erhält die Bezeichnung „2. Flächennutzungsplanänderung „Nördlich des Schulzentrums – Teil A“.
In der Sitzung des Stadtrates Neusäß vom 20.07.2023 hat dieser die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich des Schulzentrums“ Teilbereich A erneut in die Teilbereiche Süd und Nord geteilt.
Der erste Teilbereich umfasst die Teilräume 2.1 und 2.2. Dieser Bereich erhält die Bezeichnung „2. Flächennutzungsplanänderung „Nördlich des Schulzentrums – Teil A (Süd)““. Der zweite Teilbereich umfasst den Teilraum 2.3. Dieser Bereich erhält die Bezeichnung „2. Flächennutzungsplanänderung „Nördlich des Schulzentrums – Teil A (Nord)““.
Der zweite Teilbereich umfasst den Teilraum 2.4. Dieser Bereich erhält die Bezeichnung „2. Flächennutzungsplanänderung „Nördlich des Schulzentrums – Teil B“.