2. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß im Bereich nördlich des Schulzentrums im Stadtteil Alt-Neusäß. Änderungsbeschluss und Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat Neusäß hat in seiner Sitzung vom 27. Oktober 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Neusäß im Bereich nördlich des Schulzentrums im Stadtteil Alt-Neusäß zu ändern. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst das Gebiet nordöstlich und südöstlich des Sedlweges, das Gebiet westlich des bestehenden Gewerbegebietes nördlich der Entlastungsstraße sowie Teile des Sondergebietes Thaler-Areal.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen mit Zweckbestimmung, gewerblichen Bauflächen und Sonderbauflächen sowie die Anbindung des bestehenden Gewerbegebietes an die Entlastungsstraße. Die Änderungen dienen dazu, jeweils akute Bedarfslagen und aktuelle Planungen abzubilden und zu lösen und eine moderate Entwicklung in diesem Bereich zuzulassen.

Die Flächennutzungsplanänderung erhält die laufende Nr. 2 und die Bezeichnung „Nördlich des Schulzentrums“.