Ein Widerspruch gegen einen aufgrund der Steuer- bzw. Beitrags- und/oder Gebührensatzung der Stadt Neusäß erlassenen Bescheid kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den von der Stadt Neusäß eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.
Die Adresse hierfür lautet: poststelle(at)neusaess.de