Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Ausnahme vom Fahrverbot für Lastkraftwagen an Sonntagen und Feiertagen

Grundsätzlich dürfen an Sonn- und Feiertagen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen zwischen 00.00 und 22.00 Uhr nicht verkehren. Wenn trotzdem dringend eine Fahrt durchgeführt werden muss, wird dafür eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Hinweis: Feiertage sind im Sinne der Vorschrift in Bayern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Allerheiligen sowie 1. und 2. Weihnachtstag.

^
Zuständige Stelle
Direkt nach oben