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Dienstleistung

Ferienbetreuung für Kinder in den Oster-, Sommerferien und am Buß-und Bettag

Die Stadt Neusäß bietet jedes Jahr in den Oster- und Sommerferien und am Buß- und Bettag  eine Betreuung von Schulkindern (ab 6 Jahre) bis 10 Jahre  an. Diese findet in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr statt.

Das Angebot der Ferienbetreuung richtet sich in erster Linie an Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Neusäß, die diese Art der Betreuung unbedingt benötigen.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Die Ferienbetreuung ist für Kinder, die

  • im Stadtgebiet Neusäß gemeldet sind
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Verfahrensablauf

Die Anmeldung für die Kinderbetreuung in den Oster- und Sommerferien und am Buß- und Bettag  ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß abzugeben. Die Sozialverwaltung entscheidet bei erhöhten Bedarf nach Dringlichkeit über die Platzvergabe. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen Betreuungsvertrag in zweifacher Ausfertigung zugeschickt, wovon einer an die Stadt Neusäß unterschrieben zurückgeleitet werden muss.

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Kosten/Leistung

Die Betreuungsgebühren belaufen sich in den Oster- und Sommerferien pro Woche auf 20,00 Euro Halbtagsbetreuung (bis 12.30 Uhr) beziehungsweise 40,00 Euro Ganztagesbetreuung (über 12.30 Uhr hinaus) und am Buß- und Bettag auf 5,00 Euro (Halbtagesbetreuung) beziehungsweise  10,00 Euro (Ganztagesbetreuung).

Das warme Mittagessen beläuft sich auf 5,00 Euro  pro Tag und ist bei Ganztagsbetreuung verpflichtend und kann bei der Halbtagesbetreuung dazu gebucht werden.

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Zugehörigkeit zu
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