Vereinsförderung
In der Regel werden die in Neusäß ansässigen Vereine und Organisationen gefördert. Sportvereine und -verbände erhalten Zuschüsse für den außerschulischen Sport und die Jugendarbeit. Zudem werden Investitionsmaßnahmen und Mieten für städtische Räumlichkeiten bezuschusst. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch.
Die Förderung muss jährlich schriftlich beantragt werden.
Zuschüsse für die in Neusäß ansässige Vereine und Organisationen müssen jährlich neu, unter Verwendung des „Fragebogens und Zuschussantrages für örtliche Vereine und Organisationen", beantragt werden.
Investitionszuschüsse werden auf Einzelantrag in den Haushaltsberatungen behandelt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Bei Beantragung von Investitionszuschüssen sind mit dem Antrag entsprechende Kostenberechnungen, Kostenvoranschläge und Planskizzen einzureichen.
Der Fragebogen und Zuschussantrag für örtliche Vereine und Organisationen ist jährlich bis zum 31. März einzureichen.
Anträge für Investitionsmaßnahmen müssen jeweils bis zum 30. September vorliegen.
Es entstehen keine Kosten.