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Dienstleistung

Blindengeld in Bayern

Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen erhalten blinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben, auf Antrag  Blindengeld nach Landesrecht. Soweit kein Anspruch durch die Blindheit auf Entschädigungsleistungen aus anderen Versorgungssystemen besteht.

Wer Blindengeld in Bayern nach dem Landesrecht erhält, kann daneben Blindenhilfe in Anspruch nehmen, wenn insoweit die sozialhilferechtlichen Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten sind. In diesem Fall wird von der vollen Blindenhilfe das ausgezahlte Landesblindengeld abgezogen, so dass also nur der Unterschiedsbetrag ausgezahlt wird. Dieser ausgezahlte Teil der Blindenhilfe ist dann eine ergänzende Leistung zum Landesblindengeld.

Der Antrag auf Blindengeld in Bayern sollte parallel mit dem formlosen Antrag auf Blindenhilfe gestellt werden.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Blindengeld in Bayern kann in Anspruch genommen werden, wenn der Antragsteller

  • blind ist,
    • wem das Augenlicht vollständig fehlt oder
    • deren Sehschärfe auf dem besseren Auge und auch bei beidäugiger Prüfung nicht mehr als 1/50 beträgt oder
    • bei denen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleich zuachten sind (Vorübergehende Sehstörungen, bis zu sechs Monaten, werden nicht berücksichtigt)
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Verfahrensablauf
Blindengeld in Bayern wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich, der in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß und beim Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich ist. Zudem steht dieser auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zum Herunterladen bereit.

Der Antrag auf Blindengeld ist bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß einzureichen, diese ist beim Ausfüllen des Antrages behilflich, und überprüft die im Antrag angegebnen persönlichen Daten. Die Sozialverwaltung der Stadt Neusäß leitet den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.

Der Antrag auf Blindengeld in Bayern sollte parallel mit dem formlosen Antrag auf Blindenhilfe gestellt werden.
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Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über Blindheit (ärztliches Attest)
  • gegebenenfalls Bescheid der Pflegeversicherung
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Kosten/Leistung
Für die Beantragung des Blindengeldes in Bayern werden keine Kosten erhoben.
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Sonstiges

Sozialvergünstigungen

Besitzt die blinde Person einen Schwerbehindertenausweis, in diesem das Merkzeichen „RF“ anerkannt ist, besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Rundfunkgebühr, sowie der Beantragung des Sozialtarifes bei der Deutschen Telekom.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zur Verfügung.


Zudem erteilt der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. weitere Tipps und Informationen zu diesem Thema.

Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Rugendasstraße 8
86153 Augsburg
Telefon 0821 / 455415-23

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