Meldebestätigung
Eine Meldebestätigung ist eine Bescheinigung, die darüber Auskunft gibt, unter welcher Wohnanschrift man bei der Meldebehörde gemeldet ist oder war.
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine "erweiterte Meldebestätigung" mit der zusätzlichen Angabe der Staatsangehörigkeit, Konfession und des Familienstandes.
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine "erweiterte Meldebestätigung" mit der zusätzlichen Angabe der Staatsangehörigkeit, Konfession und des Familienstandes.
Eine Meldebestätigung sowie eine Aufenthaltsbescheinigung, bezüglich der eigenen Person oder eines Familienangehörigen, kann bei der Meldebehörde jederzeit formlos beantragt werden. Diese wird umgehend ausgestellt und ausgehändigt.
- Personalausweis oder Reisepass
Für die Ausstellung einer Meldebestätigung sowie einer Aufenthaltsbescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.