Mülltonnenanmeldung,- abmeldung,- ummeldung
Die Zuständigkeit der kommunalen Abfallwirtschaft unterliegt dem Landkreis Augsburg. Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises legt fest, dass alle Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises anzuschließen sind.
Für jedes an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück wird mindestens eine Grundgebühr erhoben. Die Grundgebühr wird unterschieden in Wohneinheiten und Arbeitsstätten.
Restmülltonnen sind in den Größen 80 Liter, 120 Liter, und 240 Liter erhältlich, die 14-tägig geleert werden.
Darüber hinaus gibt es Container mit 770 Liter und 1.100 Liter Volumen, die wahlweise wöchentlich oder 14-tägig geleert werden.
Die braune BioEnergieTonne ist in den Größen 120 Liter und 240 Liter erhältlich, die 14-tägig geleert wird.
Der Landkreis stellt die zugelassenen Tonnen leihweise zur Verfügung. Diese liefert das zuständige Müllabfuhrunternehmen ans Grundstück beziehungsweise holt sie dort ab.
Die Stadt Neusäß erstellt die Müllbescheide im Auftrag des Landkreises. Die eingehobenen Müllgebühren werden an den Landkreis abgeführt.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Sabine Barth (Alt-Neusäß G-M, Täfertingen)
Frau Sabine Humbert (Steppach, Hainhofen)
Frau Julia Kannler (Alt-Neusäß A-F, Schlipsheim, Westheim)
Frau Doris Kaiser (Alt-Neusäß N-Z, Hammel, Ottmarshausen)
Die Tonnenanmeldung, -abmeldung und –ummeldung kann im Neusässer Rathaus beantragt werden. Änderungen sind monatlich möglich und können nur vom jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. bei Wohnanlagen von der jeweils zuständigen Hausverwaltung vorgenommen werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Antrag in der Mitte des vorangegangen Monats zu stellen. Der Antrag kann persönlich, per Post oder per Fax /
E-Mail an die Stadt Neusäß gesandt werden. Hierzu soll das Formular zur Tonnenanmeldung, -abmeldung, -ummeldung verwendet werden.
Eigentumswechsel
Bei Verkauf eines Grundstücks kann die Mülltonne des alten Eigentümers vom neuen Eigentümer übernommen werden. Für die Ummeldung ist das Formular "Mülltonnenübernahme bei Eigentumswechsel" zu verwenden.
Die Müllabfuhrgebühr ist in vier Raten zu folgenden Terminen fällig:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Auf Antrag kann die Müllabfuhrgebühr abweichend am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangen Kalenderjahres gestellt werden.
Bis zur Erteilung eines neuen Müllbescheides sind in den folgenden Kalenderjahren die Zahlungen in gleicher Höhe und zu den gleichen Fälligkeitstagen zu leisten. Bei einer Änderung der Berechnungsgrundlagen wird der Müllbescheid durch einen neuen Bescheid ersetzt.
Eine Übersicht über die Kosten gibt die Gebührentabelle.
Abfuhrtermine:
Abfuhrtermine stehen im Abfallkalender auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg.
Am Leertag muss die Tonne bis spätestens 06.30 Uhr zur Abholung bereit stehen.
Müllabfuhrunternehmen im Stadtgebiet Neusäß:
Erich Rada GmbH
Toblacher Straße 11
86165 Augsburg
Telefon: 0821 / 72079-0
Fax: 0821 / 72079-25
www.erich-rada.de
Weitere Informationen zum Thema Müll stehen auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Augsburg zur Verfügung.
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Augsburg
Feyerabendstraße 2
86830 Schwabmünchen
Telefon: 0821 / 3102-3211
Fax: 0821 / 3102-8900
abfallwirtschaft(at)lra-a.bayern.de
https://www.awb-landkreis-augsburg.de