Gartenwasser
Für jeden Hauseigentümer besteht die Möglichkeit, zur Feststellung des Gießwasserverbrauchs im Garten, einen separaten Wasserzähler im Rohrnetz einzubauen. Für diesen Wasserverbrauch wird keine Kanalgebühr berechnet. Der Einbau des Zählers ist vom Hauseigentümer selbst zu organisieren und vorzunehmen.
Nach Einbau des Zählers ist dies der Stadtverwaltung Neusäß mitzuteilen, damit der Zähler abgenommen und genehmigt werden kann.
Nach Einbau des Zählers ist dies der Stadtverwaltung Neusäß mitzuteilen, damit der Zähler abgenommen und genehmigt werden kann.
· Genehmigungsfähig sind nur solche Zähler, die fest im Rohrnetz integriert
werden können. Flexible Zähler, d.h. solche Zähler, die lediglich an den
Wasserhahn angeschraubt werden, sind nicht zulässig.
· Der Zähler ist an einer gut ablesbaren Stelle zu installieren.
· Der Einbau des Zählers muss fachmännisch vorgenommen werden.
· Der Zähler muss amtlich beglaubigt bzw. geeicht sein.
· Die Abnahme des eingebauten Zählers erfolgt durch die Stadt Neusäß.
werden können. Flexible Zähler, d.h. solche Zähler, die lediglich an den
Wasserhahn angeschraubt werden, sind nicht zulässig.
· Der Zähler ist an einer gut ablesbaren Stelle zu installieren.
· Der Einbau des Zählers muss fachmännisch vorgenommen werden.
· Der Zähler muss amtlich beglaubigt bzw. geeicht sein.
· Die Abnahme des eingebauten Zählers erfolgt durch die Stadt Neusäß.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Sabine Barth (Hainhofen, Steppach)
Herr Robert Eher (Alt-Neusäß, Westheim)
Frau Julia Kannler (Schlipsheim, Hammel, Ottmarshausen, Täfertingen, Vogelsang)
Der Zählerstand des genehmigten Zählers ist jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres der Stadtverwaltung Neusäß unaufgefordert zur Abrechnung mitzuteilen. Nach Erstellung der Jahresabrechnung ist aus technischen Gründen eine Berücksichtigung leider nicht mehr möglich.
Frau Sabine Barth (Hainhofen, Steppach)
Herr Robert Eher (Alt-Neusäß, Westheim)
Frau Julia Kannler (Schlipsheim, Hammel, Ottmarshausen, Täfertingen, Vogelsang)
Der Zählerstand des genehmigten Zählers ist jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres der Stadtverwaltung Neusäß unaufgefordert zur Abrechnung mitzuteilen. Nach Erstellung der Jahresabrechnung ist aus technischen Gründen eine Berücksichtigung leider nicht mehr möglich.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 6 Jahre. Spätestens mit Ablauf dieser Frist muss der Wasserzähler ausgetauscht werden. Je nach Zählerart kann dies auch durch Austausch des Zählwerkes erfolgen.
Die Gebühr für die Abnahme des Zählers durch die Stadt Neusäß beträgt
24,00 €. Die Abnahme und somit die Gebühr ist nach jeder Eichung des Zählers fällig.
24,00 €. Die Abnahme und somit die Gebühr ist nach jeder Eichung des Zählers fällig.