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Dienstleistung

Abwasserentsorgung

Abwasser ist durch Gebrauch verunreinigtes beziehungsweise in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung verändertes Wasser. Auch das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser gilt als Abwasser.

Abwässer werden durch die Kanalisation gesammelt und transportiert, anschließend in Kläranlagen behandelt und danach in Gewässer eingeleitet. Teilweise wird Abwasser auch nach einer Reinigungsbehandlung in Industriebetrieben direkt in Gewässer eingeleitet.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Ihre Ansprechpartner:
Frau Sabine Barth (Alt-Neusäß G-M, Täfertingen)
Frau Sabine Humbert (Steppach, Hainhofen)
Frau Julia Kannler (Alt-Neusäß A-F, Schlipsheim, Westheim)
Frau Doris Kaiser (Alt-Neusäß N-Z, Hammel, Ottmarshausen)

Für die Abwasserentsorgung ist die Stadt Neusäß zuständig. Der Grundstückseigentümer hat das Recht und die Pflicht, sein Grundstück an die Abwasserversorgung anschließen zu lassen.

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung trägt der Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks. In der Regel gibt es für jeden Haushalt einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht der des verbrauchten Frischwassers.

Hinweis: Wenn ein Grundstück über große versiegelte Flächen verfügt, kann das ablaufende Niederschlagswasser zusätzlich abgerechnet werden.

Jahresabrechnung und Festsetzung der Vorauszahlungen
Der Frischwasserzähler wird Ende des Jahres abgelesen. Anhand des festgestellten Wasserverbrauchs wird die Jahresabrechnung für die Abwassergebühren erstellt und die Festsetzung der Vorauszahlungen vorgenommen.

Eigentumswechsel
Beim Eigentumswechsel ist der Zählerstand des Wasserzählers der zuständigen Stelle mitzuteilen. Daraufhin erfolgt die Endabrechnung.

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Frist/Dauer

Die in der Jahresabrechnung fällige Nachzahlung der Abwassergebühr ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Abwassergebührenbescheids fällig.

Die Vorauszahlungen für die Abwassergebühr sind in vier Raten zu folgenden Terminen fällig:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Auf Antrag kann die Vorauszahlung für die Abwassergebühr abweichend am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Nachzahlung der Abwassergebühr in der Jahresabrechnung. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September der vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.

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Kosten/Leistung

1,70 € pro Kubikmeter Schmutzwasser

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Satzungen
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Zugehörigkeit zu
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