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Dienstleistung

Hundesteuer

Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und deshalb stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei aufeinanderfolgende Monate, entsteht keine Steuerpflicht.

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Verfahrensablauf

Die Hundesteueranmeldung oder –abmeldung kann im Neusässer Rathaus vorgenommen werden. Der Antrag muss schriftlich vom Hundehalter gestellt werden. Hierzu soll das unten stehende Formular zur Hundesteueranmeldung/-abmeldung verwendet werden.

Anmeldung eines Hundes
Wer einen Hund im Laufe des Jahres erwirbt oder mit einem Hund nach Neusäß zuzieht, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzumelden. Falls für den Hund bereits Hundesteuer bei einer anderen Gemeinde entrichtet wurde, ist bei der Anmeldung ein Nachweis über die bereits bezahlte Hundesteuer vorzulegen, da diese dann bei der Berechnung berücksichtigt wird. Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Steuermarke
Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke. Diese ist Eigentum der Stadt Neusäß und muss bei der Abmeldung zurückgegeben werden. Außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes hat der Hundeführer dem Hund die Steuermarke sichtbar anzulegen. Jagdhunde sind während der Ausübung der Jagd von der Anlegepflicht befreit.

Bei Verlust einer Hundesteuermarke erhält der Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 5,00 € ausgehändigt. Der Austausch von unbrauchbar gewordenen Steuermarken ist kostenlos.

Abmeldung eines Hundes
Wird ein Hund während des Rechnungsjahres verkauft oder getötet, ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt abgemeldet und die Steuermarke zurückgegeben werden. Über Weggabe oder Tötung sind Nachweise vorzulegen. Beim Verkauf hat der Veräußerer dem Steueramt Name und Anschrift des neuen Besitzers bekannt zu geben.

Bei Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet Neusäß ist ebenfalls eine Abmeldung des Hundes mit Rückgabe der Steuermarke erforderlich. Bei Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebiets Neusäß wird nur um Angabe der neuen Anschrift gebeten.

Ersatzhunde
Wird an Stelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen.

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Erforderliche Unterlagen

· Steuermarke (nur bei Abmeldung des Hundes)
· Ausgefülltes Formular für Hundeanmeldung/-abmeldung
· Nachweis über Weggabe oder Tötung des Hundes
· Nachweis über die bereits bezahlte Hundesteuer in einer anderen Gemeinde   
  (nur bei Anmeldung eines Hundes)

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Frist/Dauer

Die Hundesteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabebescheides fällig.

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Kosten/Leistung

Die Hundesteuer für einen Hund beträgt jährlich 80,00 €.
Die Hundesteuer für einen Kampfhund beträgt jährlich 800,00 €.

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Sonstiges

Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer (Steuerfreiheit, Steuerermäßigungen) sind der Hundesteuersatzung zu entnehmen.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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