Friedhöfe, Gräber und Bestattungen
Die Stadt Neusäß unterhält städtische Friedhöfe in den Stadtteilen Neusäß, Ottmarshausen, Steppach, Täfertingen und Westheim. Der Friedhof im Stadtteil Hainhofen ist kein städtischer Friedhof, sondern wird vom Katholischen Pfarramt Sankt Stephan verwaltet. Aus diesem Grund unterliegt dieser nicht den Satzungen der Stadt Neusäß.
Die Stadt Neusäß hat für die städtischen Friedhöfe eine Friedhofsgebührensatzung sowie eine Friedhofssatzung erlassen.
Friedhofsgebührensatzung
In der Friedhofsgebührensatzung werden die Gebührenpflichten und Gebührenarten geregelt. Bei den Gebührenarten wird unter Grabgebühren, Bestattungsgebühren und Sondergebühren unterschieden.
Friedhofssatzung
Der Inhalt der Friedhofssatzung folgt aus der Zweckbestimmung der städtischen Friedhöfe und wird durch nachfolgende Kapitel unterteilt:
- Allgemeine Vorschriften (Friedhofszweck, Bestattungsanspruch, Bestattungszweck)
- Ordnungsvorschriften (Öffnungszeiten, Verhalten im Friedhof, gewerbliche Tätigkeiten)
- Bestattungsvorschriften (Särge, Urnen, Ruhezeiten)
- Grabstätten (Erläuterung der möglichen Grabarten, Nutzungsrechte)
- Grabmäler und sonstige Grabausstattungen (Genehmigungsverfahren, Größe der Grabstätten, Standsicherheit, Unterhalt und Haftung)
- Gestaltungsvorschriften (Allgemeine Vorgaben und Festlegungen für die einzelnen Grabarten)
- Leichenhäuser und Trauerfeiern
- Schlussbestimmungen