Bestattung
Anzeige eines Sterbefalles bei der städischen Friedhofsverwaltung
Für die Bestattung und die ihr vorausgehenden notwendigen Verrichtungen haben folgend genannte Personen, als Bestattungspflichtige, Sorge zu tragen:
- Ehegatten
- Kinder und Adoptivkinder
- Eltern
- Großeltern
- Enkelkinder
- Geschwister und deren Kinder (Nichten und Neffen)
- Verschwägerte ersten Grades
Bestattungsart und Bestattungsort
Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertraut er in der Regel seinen Angehörigen, dass sie seinen Willen erfüllen.
Ist eine Willenerklärung des Verstorbenen nicht bekannt so sind die Angehörige berechtigt, über Art und Ort der Bestattung sowie über Einzelheiten des Ablaufs zu entscheiden.
Als Beisetzungsart sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung möglich.
Friedhöfe im Stadtgebiet Neusäß
Der Friedhof in Hainhofen ist kein städtischer Friedhof, sondern wird vom Katholischen Pfarramt St. Stephan verwaltet. Aus diesem Grund unterliegt dieser nicht den Satzungen der Stadt Neusäß.
Auf den Neusässer Friedhöfen werden folgende Grabarten angeboten:
- Reihengräber: Dabei handelt es sich um ein Einzelgrab, allerdings ist eine Verlängerung über die Ruhezeit von 15 Jahren nicht möglich. Die Lage der Grabstätte ist nicht frei wählbar, sie bilden oberirdisch eine durchgehende Rasenfläche.
- Familiengräber (Einfaches- oder Zweifaches Grab): Dabei handelt es sich um Einzel- und Mehrfamiliengräber, für diese die Lage der Grabstätte ausgewählt werden kann. In diesen Gräbern können neben Erdbestattungen auch Urnen beigesetzt werden.
- Urnenerdgrab (Urnengrab): In einem Urnenerdgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.
- Columbarium (Urnennische): In einem Columbarium können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
- Urnenhain: In einem Urnenhaingrab können zwei Urnen bestattet werden.
- Anonymes Urnengrabfeld (Anonymer Urnenplatz): Dieses steht aussschließlich zur anonymen Urnenbeisetzung auf dem Westheimer Friedhof zur Verfügung.
- Letzte Ruhestätte für Fehl- und Frühgeborene Kinder: Für Kinder, die nicht der Bestattungspflicht unterliegen, hat die Stadt Neusäß auf dem Westheimer Friedhof seit 2006 die Möglichkeit geschaffen, die letzte Ruhe hier zu finden. Eltern haben hier einen Platz für ihre Kinder und einen Ort für ihre Trauer.
Die Stadt Neusäß hat für die städtischen Friedhöfe eine Friedhofssatzung sowie eine Gebührensatzung erlassen.
Bestattungszeiten
Die Koordinierung der Bestattungszeiten und die Durchführung der Bestattungsdienste in den städtischen Friedhöfen werden im Auftrag der Stadt Neusäß durch ein Bestattungsunternehmen ausgeführt. Für nähere Informationen steht das Standesamt oder jedes Bestattungsinstitut zur Verfügung.
War ein Verstorbener Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, wie zum Beispiel der Evangelische Landeskirche oder der römisch-katholischen Kirche und lässt sich diese Zugehörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch die Heirats- und Familienbücher beim Standesamt nachweisen, so wird die Konfessionszugehörigkeit in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Angehörigen damit einverstanden sind. Für das Pfarramt, das für die kirchliche Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzeitig als Nachweis, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tod angehörte.
Pfarreien im Stadtgebiet Neusäß
Trauerfeier
Falls keine kirchliche Beerdigung gewünscht wird, ist das beauftragte
Bestattungsunternehmen auf Wunsch gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln.