Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse
Im Krankheitsfall wird dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt in der Regel sechs Wochen lang weiter ausbezahlt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Nach Ablauf dieser Frist kann für gesetzlich Versicherte bei andauernder Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus oder beispielsweise in einer Rehabilitationseinrichtung ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes. Hiervon werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgeltes. Hiervon werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.