Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann zu dem Kind einer nicht verheirateten Mutter anerkannt werden, sofern nicht bereits ein Vater durch Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung wirksam festgestellt worden ist.
Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren ist. Hierbei sind noch weitere Zustimmungserfordernisse zu berücksichtigen.
Der Vater kann nur selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkennen.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung in öffenlich beurkundeter Form zustimmen.
Die Vaterschaftsanerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Sie kann in jedem Standesamt (unter Vorlage des Ausweises und der Geburtsurkunde) erklärt werden und ist kostenfrei. Wenn das beurkundende Standesamt nicht zugleich Geburtsstandesamt ist, wird dorthin eine beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung geschickt.
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Stellvertretender Amtsleiter