Kirchenaustritt
Das Standesamt ist nach landesrechtlichen Vorschriften im Freistaat Bayern für den Kirchenaustritt zuständig. Zur Wirkung des Kirchenaustrittes ist dieser persönlich vor dem Standesbeamten zu erklären. Der Standesbeamte hält den Kirchenaustritt in einer gesiegelten Niederschrift fest und macht die entsprechenden Mitteilungen an alle beteiligten Behörden (Meldebehörde, Finanzamt, Kirchensteueramt). Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass. Ein Kirchenwiedereintritt ist über das zuständige Pfarramt des Wohnsitzes des Eintretenden, und weiteren neutralen Vertrauenspersonen des kirchlichen Dienstes möglich.
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Stellvertretender Amtsleiter
Der Kirchenaustritt ist kostenpflichtig und beträgt nach derzeitigem Stand 35,00 € pro Person inkl. einer Abschrift der Austrittserklärung.