Eheschließung
Die Eheschließung kann in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Sind das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Wohnsitzstandesamt nicht identisch mit dem Eheschließungsstandesamt, so werden die Unterlagen mit der Niederschrift über die Anmeldung der Eheschließung dem auserwählten Standesamt übersandt. Das Standesamt, das die Eheschließung vornimmt legt das Eheregister an und führt es fort (Eintragung von Folgebeurkundungen). Das Eheregister gibt durch die Fortführung immer über den aktuellen Personenstand der Ehegatten und deren Namensführung Auskunft. Soweit Ehegatten nach der Eheschließung noch Urkunden oder beglaubigte Registerabschriften benötigen, werden diese vom Standesamt der Eheschließung erstellt.
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Stellvertretender Amtsleiter
Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und der Personenstandsverordnung sind neu ab 08.05.2019 im geänderten Kostenverzeichnis vom 13.04.2019 (GVBl S.179) geregelt. Das Kostenverzeichnis liegt im Standesamt vor und kann auch auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung eingesehen werden.