Beurkundungen
Im Standesamt werden die Daten über den Personenstand einer Person beurkundet. Das sind die Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. Es handelt sich um öffentliche Beurkundungen, die vom Standesbeamten als Urkundsperson vorgenommen werden. Ferner werden Beglaubigungen durchgeführt, zum Beispiel Beglaubigung einer Abschrift aus einem im Standesamt geführten Personenstandsregister. Urkunden anderer deutscher Standesämter können nicht beglaubigt werden.
Die weiteren Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und der Personenstandsverordnung sind neu ab 08.05.2019 im geänderten Kostenverzeichnis vom 13.04.2019 (GVBl S.179) geregelt. Das Kostenverzeichnis liegt im Standesamt vor und kann auch auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung eingesehen werden.