Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt, des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalt, anzumelden (Wohnsitzstandesamt) unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (siehe Informationsblatt). Bei verschiedenen Wohnorten kann eines der zuständigen Standesämter ausgewählt werden. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich. Die Anmeldung der Eheschließung wird in einer Niederschrift festgehalten, die den Eheschließenden in der Regel bei gleichzeitiger Anwesenheit verlesen wird und von diesen zu unterschreiben ist.
Bei der Anmeldung der Eheschließung fallen Gebühren an. Die Grundgebühr für zwei deutsche Eheschließende beträgt 55,00 Euro.
Die weiteren Gebühren für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz und der Personenstandsverordnung sind neu ab 08.05.2019 im geänderten Kostenverzeichnis vom 13.04.2019 (GVBl S.179) geregelt. Das Kostenverzeichnis liegt im Standesamt vor und kann auch auf der Internetseite der Bayerischen Staatsregierung eingesehen werden.