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Dienstleistung

Flächennutzungsplanverfahren

Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in der Stadt Neusäß dar. So kann man aus dem Plan zum Beispiel ersehen, an welcher Stelle im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der zum Flächennutzungsplan gehörenden Begründung werden die Ziele der Planung und die Darstellungen des Flächennutzungsplanes erklärt.
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Verfahrensablauf
Der Flächennutzungsplan kann nicht nur aufgestellt, sondern auch geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. In der Regel läuft das förmliche Verfahren nach dem folgenden Schema ab.

Initiative

Das Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes kann nur durch die Stadt Neusäß eingeleitet werden.

Beginn des Verfahrens

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieser Beschluss wird dann in der nächsten Heimatstimme veröffentlicht.

Ausarbeitung eines Vorentwurfs

Zunächst wird ein diskussionsfähiger Vorentwurf ausgearbeitet und gegebenenfalls verschiedene Planungsalternativen untersucht. Hierzu werden durch die Verwaltung die Planungsgrundlagen ermittelt, Bestandsaufnahmen und Bestandsanalysen durchgeführt und entsprechende Planungsziele dargelegt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Die Öffentlichkeit ist über das Ziel, den Zweck und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, sowie gegebenenfalls über sich wesentlich unterscheidende Varianten zu unterrichten. Dazu wird der Plan im Rathaus der Stadt Neusäß ausgehängt. Eine Information über die Dauer des Aushangs erfolgt ebenfalls wieder in der Heimatstimme. Während dieses Zeitraumes kann sich jeder zu der Planung äußern. Die Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, wie die Stadtwerke, die Telekom und die Müllentsorgung, werden ebenfalls über den Plan in Kenntnis gesetzt. Die Behörden und Träger der öffentlichen Belange können daraufhin die fachlichen Stellungnahmen zu dem Plankonzept abgeben.

Ausarbeitung eines Entwurfs

In dieser Phase werden die eingegangenen Stellungnahmen und gewonnenen Erkenntnisse in den Plan eingearbeitet. Die Planungsunterlagen werden vervollständigt.

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der ausgearbeitete Entwurf muss vom Stadtrat gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen werden.

Öffentliche Auslegung und erneute Behördenbeteiligung

Der Plan wird wieder im Rathaus der Stadt Neusäß ausgehängt. Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird ausreichend vorher in der Heimatstimme bekannt gegeben. Meistens werden die Planunterlagen zusätzlich zum Aushang auch noch auf der Internetseite der Stadt Neusäß zur Ansicht bereit gestellt. Innerhalb des Zeitraums der Auslegung können erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Die Behörden und Träger der öffentlichen Belange werden ebenfalls über den neuesten Plan informiert und um Stellungnahme gebeten.

Abwägung

Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in den Prozess der Abwägung öffentlicher und privater Belange einbezogen. Falls die Abwägung dazu führt, dass wesentliche Änderungen an der Planung vonnöten sind, muss eine erneute Auslegung und Beteiligung der Behörden erfolgen. Die Dauer dieser Auslegung kann jedoch dann entsprechend verkürzt werden. Im Normalfall betrifft die Abwägung jedoch nur kleinere Änderungen am Flächennutzungsplan, so dass dem Stadtrat der Feststellungsbeschluss empfohlen werden kann.

Feststellungsbeschluss und Mitteilung des Abwägungsergebnisses

Der Stadtrat beschließt nun über den Flächennutzungsplan in seiner aktuellen Fassung einschließlich Begründung und sonstiger Bestandteile. Nach dem Feststellungsbeschluss wird den Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.

Genehmigungsverfahren

Der beschlossene Flächennutzungsplan, beziehungsweise die Änderung des Flächennutzungsplanes muss anschließend noch von der Regierung von Schwaben genehmigt werden. Falls diese die Genehmigung mit Auflagen versieht, müssen diese noch in die Planung eingearbeitet werden. Bei größeren Mängeln an der Flächennutzungsplanung kann die Genehmigung versagt werden.

Rechtswirksamkeit

Nach der Genehmigung durch die Regierung von Schwaben muss der Flächennutzungsplan noch in der nächsten Heimatstimme veröffentlicht werden, um rechtswirksam zu werden. Der Flächennutzungsplan kann danach im Bauamt eingesehen werden und wird auch im Internet veröffentlicht.
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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