Wasserversorgungsbeitrag
Ab 01.01.2021 wurde der Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Augsburg für die Wasserversorgung auf das gesamte Neusässer Stadtgebiet ausgeweitet.
Für Bauvorhaben, die ab 01.01.2021 fertig gestellt werden, gelten deshalb die Regelungen der Stadtwerke Augsburg. Ein Wasserversorgungsbeitrag wird in diesen Fällen seitens der Stadt Neusäß nicht mehr erhoben. Auch Grundstücksanschlüsse müssen ab sofort bei den Stadtwerken Augsburg beantragt werden.
Für Bauvorhaben, die ab 01.01.2021 fertig gestellt werden, gelten deshalb die Regelungen der Stadtwerke Augsburg. Ein Wasserversorgungsbeitrag wird in diesen Fällen seitens der Stadt Neusäß nicht mehr erhoben. Auch Grundstücksanschlüsse müssen ab sofort bei den Stadtwerken Augsburg beantragt werden.