Navigation und Service

Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de
change language | english
change language | english
Ansicht Neusässer Rathaus
Volltextsuche auf: https://www.neusaess.de

Dienstleistung

Wasserversorgungsbeitrag

Ab 01.01.2021 wurde der Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Augsburg für die Wasserversorgung auf das gesamte Neusässer Stadtgebiet ausgeweitet.
 
Für Bauvorhaben, die ab 01.01.2021 fertig gestellt werden, gelten deshalb die Regelungen der Stadtwerke Augsburg. Ein Wasserversorgungsbeitrag wird in diesen Fällen seitens der Stadt Neusäß nicht mehr erhoben. Auch Grundstücksanschlüsse müssen ab sofort bei den Stadtwerken Augsburg beantragt werden.
^
Mitarbeiter
^
Zuständige Stelle
^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen
Direkt nach oben