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Dienstleistung

Gaststättengestattung

Aus einem besonderen kurzfristigen Anlass kann der Betrieb eines erlaubnispflichtigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen, vorübergehend und bis auf Widerruf gestattet werden.

Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Besondere Ereignisse können etwa sein: Jubiläumsfeste, Schützenfeste, Sportveranstaltungen, Volksfeste, Vereinsveranstaltungen, Märkte und Ähnliches. Die Besucher dürfen nur im Rahmen eines besonderen Ereignisses mit Speisen und Getränken versorgt werden.

Der Antrag muss schrifltich mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung bei der Stadt Neusäß eingereicht werden.

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Mitarbeiter
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Team
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Formular & Online-Prozess
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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Nachweis über die Eigenschaft des rechtmäßigen Vertreters
  • gegebenenfalls Mietvertrag für den Ort der Veranstaltung
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Kosten/Leistung

25,00 Euro pro Tag

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Zugehörigkeit zu
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