Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird zu folgenden Zwecken erteilt:
- Ausbildung (§§ 16-17a Aufenthaltsgesetz)
- Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
- völkerrechtliche, humanitäre oder Politische Gründe (§§ 22-26, 104a 104b Aufenthaltsgesetz)
- Familiäre Gründe (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
- Besondere Aufenthaltsrechte (§ 4 Abs. 5, §§ 37-38a Aufenthaltsgesetz)