Planfeststellungsverfahren zur Verkehrswegeplanung
Sobald eine Landesstraße oder Bundesstraße neu gebaut oder geändert werden soll, muss für dieses Bauvorhaben ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, wenn dafür nicht bereits ein Bebauungsplan vorliegt. Dies ist ein mehrstufiges Verfahren, in dessen Verlauf das Regierungspräsidium als zuständige Planfeststellungsbehörde verschiedenste Stellungnahmen einholt sowie alle Interessen berücksichtigt, um schließlich über das Bauvorhaben zu entscheiden.
Sollte durch eine solche Baumaßnahme eine Betroffenheit gegeben sein, können im Laufe des Planfeststellungsverfahrens innerhalb bestimmter Fristen Einwendungen gegen die Planung vorgebracht werden.