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Dienstleistung

Wasserrechtliche Erlaubnis

Wenn angedacht ist, Grundwasser zu fördern oder Abwasser in ein Gewässer abzuleiten, muss dies genehmigt werden. Durch die Genehmigung wird eine stets widerrufliche Befugnis erteilt, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.

Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Diese ist unter Umständen mit Auflagen und einer Befristung verknüpft.

Die Erlaubnis wird beispielsweise benötigt für das

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Seen oder Bächen)
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserablauf einwirkt
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer
  • Einleiten von Stoffen in das Grundwasser
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
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Zuständige Stelle
Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
0821 / 3102-2209
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