Hilfe in anderen Lebenslagen
Hilfe in anderen Lebenslagen ist eine Art der Sozialhilfe, die Personen mit keinem oder geringen Einkommen und Vermögen gewährt werden kann. Hierbei wird auch der im gleichen Haushalt wohnende Partner sowie im Haushalt lebende minderjährige Kinder berücksichtigt.
Dabei werden Aufwendungen in anderen Lebenslagen umfasst, die nicht in einem Regelsatz der Sicherung des Lebensunterhalt enthalten sind, soweit diese angemessen sind. Die Hilfe in anderen Lebenslagen kann parallel zur monatlichen Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes, aber auch an Personen, die keine monatlichen Leistungen, beziehen erbracht werden.
Die Hilfe in anderen Lebenslagen umfasst:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Ein Anspruch auf Hilfe in anderen Lebenslagen besteht, wenn der Antragsteller
- die Kosten nicht aus eigenen Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, aufbringen kann
- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
Hilfe in anderen Lebenslagen wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich. Dieser ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß oder im Landratsamt Augsburg erhältlich. Zudem steht der Antrag auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zum Herunterladen bereit.
Der Antrag auf Hilfe in anderen Lebenslagen ist bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß einzureichen, diese ist beim Ausfüllen des Antrages behilflich und überprüft die im Antrag angegebenen persönlichen Daten. Die Sozialverwaltung der Stadt Neusäß leitet den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Augsburg, Soziale Leistungen zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.
Grundsätzlich für die Beantragung von Hilfe in anderen Lebenslagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Einkommensnachweis bezüglich
- Lohn beziehungsweise Gehalt
- Rentenleistungen
- Krankengeld
- Elterngeld
- Landeserziehungsgeld
- Kindergeld
- Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss
- Miet- beziehungsweise Pachteinnahmen
- Zinserträge
- oder ähnliches
- Vermögensnachweise bezüglich
- Sparvermögen (Sparbuch, Tagesgeldkonto)
- Rückkaufswert von Lebensversicherungen
- Bausparverträge
- Aktien beziehungsweise Wertpapiere
- Mietvertrag, gegebenenfalls Schreiben bezüglich Mieterhöhung
oder
bei Eigentum:- Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
- Nachweis über die Heizkosten
- Nachweis über die einzelnen Nebenkosten
- Nachweis über sonstige Kosten
- Nachweis über Verwaltungskosten an Dritte
- Versicherungspolicen bezüglich
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
- Riester-Renten
- Direktversicherungen
- Unfallrente
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
Zusätzlich bei der Übernahme von Bestattungskosten
- Sterbeurkunde
- Kostennachweise über die Bestattung von Sterbeinstitut und Friedhofsverwaltung
Für die Beantragung von Hilfe in anderen Lebenslagen werden keine Kosten erhoben.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zur Verfügung.