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Dienstleistung

Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird.

Aufgeführt wird in der Denkmalliste:
  • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
  • Lage
  • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)
  • gegebenenfalls der Tag der Eintragung
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Zuständige Stelle
Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
0821 / 3102-2209
E-Mail senden / anzeigen
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