Denkmalförderung durch Zuschüsse
Für Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen können Zuschüsse gewährt werden. Die Zuwendungen sollen den Eigentümer, Besitzer oder Bauunterhaltungspflichtigen bei der Erfüllung seiner Pflichten unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.