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Dienstleistung

Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde zur Vorlage beim Finanzamt

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, wird eine spezielle Bescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist, benötigt.

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Zuständige Stelle
0821 / 3102-2209
E-Mail senden / anzeigen
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