Kanalherstellungsbeitrag
Die Stadt Neusäß erhebt einen Kanalherstellungsbeitrag für die Aufwendungen zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung.
Dieser Beitrag wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das bebaut oder bebaubar ist beziehungsweise gewerblich genutzt oder nutzbar ist und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden kann oder angeschlossen wird. Bei Änderungen der Grundstücksfläche, der Geschossfläche oder der bisherigen Nutzung kann ebenfalls ein Beitrag fällig werden.
Die Höhe des Kanalherstellungsbeitrages errechnet sich aus der Grundstücksgröße und der Geschossfläche vorhandener Gebäude. Sofern das Grundstück noch unbebaut ist, wird eine fiktive Geschossfläche festgelegt, die einem Viertel der Grundstücksfläche entspricht.
Der Beitragssatz ist abhängig vom Zeitpunkt des Grundstücksanschlusses an den städtischen Hauptkanal. Er beträgt für die Grundstücksfläche zwischen 2,81 – 3,40 € pro Quadratmeter und für die Geschossfläche zwischen 11,73 – 12,96 € pro Quadratmeter.