Baumaßnahmen an Denkmalen
Ziel des Denkmalschutzes ist die möglichst weitgehende Erhaltung der originalen Bausubstanz und des historischen Erscheinungsbildes. Maßnahmen an einem Denkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, bedürfen daher der vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden. Die Genehmigung ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Augsburg zu beantragen. Ist für das Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, muss die Denkmalschutzbehörde zustimmen.
Bauwerke sind Kulturdenkmale, wenn an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Dem Denkmalschutz unterliegen aber nicht nur einzelne Bauwerke, sondern auch Gesamtanlagen, insbesondere Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Veränderungen an dem geschützten Bild einer Gesamtanlage bedürfen daher ebenfalls der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Augsburg.