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Dienstleistung

Elterngeld

Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes für Eltern und ersetzt seit 01.01.2007 das Bundeserziehungsgeld. Grundsätzlich haben beide Eltern gemeinsam Anspruch auf insgesamt zwölf Monatsbeträge, die jeweils für Lebensmonate des Kindes gezahlt werden. Der Anspruch erhöht sich auf insgesamt 14 Monatsbeträge, wenn auch der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate das Kind zu Hause betreut. Die Bezugsmonate für das Elterngeld können untereinander frei eingeteilt werden. Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht haben, können Elterngeld grundsätzlich für 14 Monatsbeträge in Anspruch nehmen.

Es besteht die Möglichkeit, zwischen dem BasisElterngeld und dem ElterngeldPlus zu wählen, es können aber auch beide Leistungsarten miteinander kombiniert werden.  Daneben besteht die Möglichkeit, vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus in Anspruch zu nehmen.

Bei der Beantragung von Elterngeld ist festzulegen, für welche Lebensmonate und von welchem Elternteil die jeweilige Leistung (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) beansprucht wird. Der Onlineantrag bietet dazu eine komfortable Auswahlmöglichkeit.

Die Entscheidung, welche der einzelnen Leistungsarten – BasisElterngeld, ElterngeldPlus, (Partnerschafts-)Bonus – in welchem Zeitraum  am günstigsten ist, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab und kann daher nur von den Eltern getroffen werden.

Die genauen Voraussetzungen des Elterngeld kann Ihnen die Elterngeldstelle erläutern.

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Mitarbeiter
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Zuständige Stelle
0821 / 5709-5000
E-Mail senden / anzeigen
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Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Elterngeld kann bestehen, wenn der Antragsteller

  • einen gemeinsamen Wohnsitz mit seinem Kind in Deutschland hat
  • das Kind im eigenen Haushalt betreut und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit, das bedeutet nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden im Monat, ausgeübt.
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Verfahrensablauf

Elterngeld wird nur auf Antrag gewährt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich, der in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß und im Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich ist. Zudem steht dieser auf der Internetseite des www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld zum Herunterladen bereit.

Der Antrag auf Elterngeld kann bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß eingereicht werden und diese  leitet den Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.

Der Antrag kann auch direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Einkommensnachweis (Verdienstbescheinigung) bezüglich der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei der Inanspruchnahme von 14 Monatsbeiträgen von beiden Elternteilen
  • Bestätigung des Arbeitgebers, falls eine teilzeitbeschäftigt vorliegt beziehungsweise Erklärung über die Arbeitszeit, falls eine selbstständige Tätigkeit vorliegt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • gegebenenfalls Nachweis, über das alleinige Sorgerecht beziehungsweise über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind und einen Nachweis, dass der andere Elternteil nicht mit im gleichen Haushalt lebt
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Kosten/Leistung

Für die Beantragung des Elterngeldes werden keine Kosten erhoben.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zur Verfügung.

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Zugehörigkeit zu
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