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Dienstleistung

Genehmigung von Aufgrabungen in öffentlichen Flächen

Für die Durchführung von Aufgrabungen in öffentlichen Flächen muss eine Aufgrabungsgenehmigung beantragt werden. Die Auflagen für die Erteilung der Erlaubnis zu Aufgrabungen öffentlicher Flächen (PDF | 2,5 MB) sind zwingend einzuhalten.

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Mitarbeiter
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Erforderliche Unterlagen

Aufgrabungsantrag

Verkehrsrechtliche Anordnung

  • Aufgrabungsanträge werden nur in Verbindung mit einem gleichzeitigen Antrag auf Verkehrsrechtlichen Anordnung bearbeitet.
  • Verkehrsrechtliche Anordnungen, Sondernutzungen, etc. können ausschließlich über das Portal RoSyWEB (www.rosyweb.de) online beantragt werden.
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Frist/Dauer

Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten, ist dies dem Sachgebiet Tiefbau rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Ein Antrag auf Verlängerung der Aufgrabungsperiode kann im Portal gestellt werden.

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Online-Verfahren
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Rechtsgrundlage

Straßenverkehrsordnung

BayStrWG

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Zugehörigkeit zu
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