Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Für Familien mit geringem Einkommen kann die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landratsamts Augsburg eine teilweise oder volle Kostenübernahme für die Kindertageseinrichtungsgebühren für Krippe, Kindergarten, Hort, Haus für Kinder und ähnliches gewähren. Insbesondere, wenn das Kind bereits das erste Lebensjahr vollendet hat oder eine Betreuung aufgrund Berufstätigkeit erforderlich ist.
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.
Diese setzt sich zusammen aus
Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn das Nettoeinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.
Diese setzt sich zusammen aus
- Grundbetrag (zweifacher Sozialhilferegelsatz), |
- angemessenen Unterkunftskosten und |
- einem oder mehreren Familienzuschlägen (abhängig von der Anzahl der Kinder und deren Einkünften; Höhe: 70 % des Sozialhilferegelsatzes). |
Der Antrag wird telefonisch beim Landratsamt Augsburg angefordert, dabei werden dem Antragsteller die benötigten Unterlagen mitgeteilt. Daraufhin erhalten die Erziehungsberechtigten einen Antrag zugeschickt. Eine Übernahme kann gegebenenfalls nur ab Antragseingang erfolgen.
Für die Beantragung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wird keine Gebühr erhoben.
Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamt Augsburg zur Verfügung.