Personalausweis und vorläufiger Personalausweis
Der Personalausweis/vorläufige Personalausweis ist persönlich zu beantragen (auch bei minderjährigen Kindern).
Bei Personen unter 16 Jahren ist zusätzlich das Beisein eines gesetzlichen Vertreters bei der Beantragung notwendig.
Für die Antragstellung ist ein Termin zu vereinbaren (Telefonisch unter 0821/4606-0 oder online unter www.neusaess.de/termin).
- Aktuelles biometrisches Lichtbild mit QR-Code (Lichtbild kann auch direkt im Rathaus erstellt werden)
- Bei Erstausstellung von Neugeborenen Kinder die Geburtsurkunde
- Bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Personen unter 16 Jahren Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten
Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, aus diesem Grund entsteht eine Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen ab Antragstag. Der vorläufige Personalausweis wird von der Ausweis- und Passbehörde selbst ausgestellt und kann aus diesem Grund in der Regel umgehend ausgehändigt werden.
Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 Euro
Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 Euro
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Lichtbilderstellung: 6,00 Euro
Zusendung des Personalausweises direkt von der Bundesdruckerei 15,00 Euro
Abholung Personalausweises
Kommen Sie bitte mit Ihrem bisherigen Personalausweis persönlich bei uns in der Meldebehörde vorbei. Sie können auch eine dritte Person zur Abholung bevollmächtigen.
Geben Sie bitte auch dieser Person Ihr bisheriges Ausweisdokument mit. (Entsprechende Vollmachtvorlagen finden Sie auf dieser Internetseite unter Formulare.)
Für die Abholung ist ein Termin zu vereinbaren (Telefonisch unter 0821/4606-0 oder online unter www.neusaess.de/termin).
Bei minderjährigen Kindern muss eine Abholung durch eine/n Sorgeberechtigte/n erfolgen.
Bei Personalausweisen kann das Dokument ab dem 16. Lebensjahr alleine abgeholt werden.
Direktversand für Personalausweis ab dem 16. Geburtstag möglich.
Informationen über Ausweisdokumente (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass), die für die Einreise in die jeweiligen Länder benötigt werden, stehen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zur Verfügung.