Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen
Verschlechtert sich bei einer Person, bei der die Behinderung bereits fest gestellt wurde, der Gesundheitszustand oder kommt eine weitere dauerhafte Einschränkung durch eine neue Erkrankung oder Unfall hinzu, dann sollte beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen gestellt werden.
Dieser sollte auch gestellt werden, wenn bereits in der Vergangenheit ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt wurde und dieser abgelehnt oder der Grad der Behinderung unter 50 festgestellt wurde (und aus diesem Grund kein Schwerbehindertenausweis erstellt wurde).
Dieser sollte auch gestellt werden, wenn bereits in der Vergangenheit ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung gestellt wurde und dieser abgelehnt oder der Grad der Behinderung unter 50 festgestellt wurde (und aus diesem Grund kein Schwerbehindertenausweis erstellt wurde).
Eine Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen wird nur auf Antrag festgestellt. Hierfür ist ein bestimmter Vordruck erforderlich, der in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß und im Zentrum Bayern Familie und Soziales erhältlich ist. Zudem steht dieser auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zum Herunterladen bereit.
Der Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen kann bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß eingereicht werden. Diese ist auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich und leitet den Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.
Der Antrag kann auch direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden.
Der Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen kann bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß eingereicht werden. Diese ist auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich und leitet den Antrag an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.
Der Antrag kann auch direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingereicht werden.
Grundsätzlich für den Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen:
- Aktenzeichen, dass bei der Feststellung einer Behinderung vom Zentrum Bayern Familie und Soziales vergeben wurde
Um das Verfahren zu beschleunigen können folgende Unterlagen, falls vorhanden, beigelegt werden:
- umfassende Arztberichte mit genauer Beschreibung des Befundes und des Funktionsausfalles
- Facharztbriefe
- Krankenhausberichte
- Kurschlussgutachten
- Röntgenbefunde
Für die Beantragung der Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen werden keine Kosten erhoben.
Sozialvergünstigungen
Wird im Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung und Eintragung zusätzlicher Merkzeichen das Merkzeichen „RF“ beantragt, besteht die Möglichkeit der vorsorglichen Beantragung der Befreiung von der Rundfunkgebühr, sowie der Beantragung des Sozialtarifes bei der Deutschen Telekom.Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zur Verfügung.
In der Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ befinden sich viele allgemeine Erläuterungen und wichtige Informationen über die Bedeutung der Merkzeichen, die Feststellung des Grades der Behinderung sowie die Rechte und Nachteilsausgleiche. Diese Broschüre ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß erhältlich und steht auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zum Herunterladen bereit.
In der Broschüre „Wegweiser für Menschen mit Behinderung“ befinden sich viele allgemeine Erläuterungen und wichtige Informationen über die Bedeutung der Merkzeichen, die Feststellung des Grades der Behinderung sowie die Rechte und Nachteilsausgleiche. Diese Broschüre ist in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß erhältlich und steht auf der Internetseite des Zentrums Bayern Familie und Soziales zum Herunterladen bereit.