Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte
Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhält, wer selbst pflicht- beziehungsweise freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Daneben gibt es ein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt für Personen, die nicht selbst in der gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind und zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis) oder in Heimarbeit beschäftigt sind oder ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der Behörde gekündigt hat oder während der Schutzfrist aus einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind.
Keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt haben folgende Personenkreise:
- Pflicht- beziehungsweise freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte
- Frauen, deren Arbeitsverhältnis in beiderseitigen Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete
- Hausfrauen
- Beamtinnen
- Selbstständig Tätige
- Mitarbeitende Gesellschafterinnen
- Frauen im unbezahlten Sonderurlaub, der erst nach den Schutzfristen endet, und die während des Urlaubs kein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen sind
- Frauen in Elternzeit, die erst nach den Schutzfristen für das zu erwartende Kind abläuft und während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind