Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch bis zu zwölf Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld. Bei Frühgeburten oder vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der nicht in Anspruch genommen wurde.