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Dienstleistung

Niederschlagswasser

Der Begriff „gesplittete Abwassergebühr“ bezeichnet die getrennte Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die Kosten, die für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke entstehen, wurden bisher auf alle Gebührenschuldner nach ihrem Trinkwasserverbrauch über die Abwassergebühr umgelegt (sogenannter Frischwassermaßstab). Die Anwendung des reinen Frischwassermaßstabes ist, bedingt durch verschiedene Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, fast ausnahmslos nicht mehr rechtmäßig. 

In Folge dessen mussten die Gebühren verursachergerecht umgelegt werden (Aufteilung in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr). 

Die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden nunmehr (wie die bisherige Einheitsgebühr) nach Kubikmetern (m³) Frischwasserbezug umgelegt. 

Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung werden nach den Quadratmetern (m²) der einleitenden versiegelten Flächen berechnet. 

Die gesplittete Abwassergebühr trägt dazu bei, dass der jeweilige Verursacher die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung bezahlt. Sie bringt somit mehr Gebührengerechtigkeit.

Gleichzeitig schafft sie finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung und zur Regenwasserversickerung vor Ort und ist somit ein wichtiger Beitrag zur Hochwasservorsorge.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Ihre Ansprechpartner:
Frau Sabine Barth (Alt-Neusäß G-M, Täfertingen)
Frau Sabine Humbert (Steppach, Hainhofen)
Frau Julia Kannler (Alt-Neusäß A-F, Schlipsheim, Westheim)
Frau Doris Kaiser (Alt-Neusäß N-Z, Hammel, Ottmarshausen)

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Kosten/Leistung

0,46 € pro m² einleitender versiegelter Fläche

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Satzungen
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