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Dienstleistung

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist am Dienstag, 29. März 2011, im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das ist der offizielle Startschuss für bessere Chancen von bedürftigen Kindern in Deutschland. Das bedeutet, dass ab sofort die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten wie gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Vereinsleben, Schulbedarf und Ausflüge sowie Schülerbeförderung ermöglicht werden kann.

Dies beinhaltet im Einzelnen:

  • Mehraufwendungen für gemeinsames Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Schule, Hort oder Kita ein entsprechendes Angebot bereithalten.
  • Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Vereinsbeiträge für Kultur und Sport: Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe tatsächlichen Kosten übernommen.
  • Schulbedarf und Ausflüge: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro insgesamt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder besteht, wenn

  • die Familie eine der Sozialen Leistungen bezieht
    • Arbeitslosengeld II oder
    • Wohngeld oder
    • Kinderzuschlag oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • das Kind, für das die Leistung beantragt wird, dass 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • das Kind, für das die Leistung beantragt wird, seine allgemeine- oder berufsbildene Schule besucht
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Verfahrensablauf

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nur auf Antrag gewährt. Hierfür sind bestimmte Vordrucke erforderlich, diese sind in der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß, beim Jobcenter Augsburger Land und beim Landratsamt Augsburg erhältlich.

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen kann bei der Sozialverwaltung der Stadt Neusäß eingereicht werden, diese ist auch beim Ausfüllen des Antrages behilflich und leitet den Antrag an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung und Bescheidung weiter.

Die Zuständigkeit richtet sich nach den laufenden sozialen Leistungen, das bedeutet

  • bei Bezug von Arbeitslosengeld II ist der Leistungsträger das Jobcenter Augsburger Land
  • bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt ist der Leistungsträger das Landratsamt Augsburg
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Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich für die Beantragung von Übernahme der Mehraufwendungen für gemeinsames Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

  • Bestätigung der Einrichtung über die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen sowie deren Kosten

Grundsätzlich für die Beantragung von Übernahme der Mehraufwendungen für Lernförderung:

  • Besätigung der Schule, dass eine Lernförderung für das Erreichen des Lernziels erfordert ist und kein vergleichbares Angebot von der Schule vorliegt
  • Kostennachweis der Nachhilfeeinrichtung

Grundsätzlich für die Beantragung der Übernahme von Vereinsbeiträgen für Kultur und Sport:

  • Nachweis über die Mitgliedschaft und desen Beiträge in einem Verein

Grundsätzlich für die Kostenübernahme von eintägigen Ausflügen:

  • Nachweis über die anfallenden Kosten für eintägige Ausflüge in Kitas und Schulen

Gründsätzlich für die Beantragung von Kostenübernahme der Schülerbeförderung:

  • Nachweis über die anfallenden Kosten (zum Beispiel einer Monatskarte)
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Kosten/Leistung

Für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden keine Kosten erhoben.

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Weitere Hinweise

Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Landratsamts Augsburg zur Verfügung.

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Zugehörigkeit zu
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