Minijobs in Privathaushalten
Wird in einem privaten Haushalt eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst bis maximal 450 Euro (Minijob) angeboten, ist der sogenannte "Haushaltsscheck" von Bedeutung. Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn jemand in einem fremden Haushalt Tätigkeiten verrichtet, die normalerweise Familienmitglieder erledigen. In diesen Fällen wird von "haushaltsnahen Dienstleistungen" gesprochen.
Der Arbeitgeber muss die Haushaltshilfe über den sogenannten "Haushaltsscheck" bei der Minijob-Zentrale anmelden. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An- und Abmeldung für die Sozialversicherung. Er ist Grundlage für die Berechnung der vom Arbeitgeber im Privathaushalt zu zahlenden Abgaben.